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Cookie Opt-In

21. Mai 2018 Ra. Gönner

Die Frage, ob für ein Tracking Cookie ein Opt In erforderlich ist, ist im Werbemarkt umstritten.

Die Diskussion wurde von der Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrer Stellungnahme Zur Anwendbarkeit des TMG für nicht-öffentliche Stellen ab dem 25. Mai 2018 noch zusätzlich befeuert.

Die DSK kommt zu der Erkenntnis, dass das Telemediengesetz (TMG) zumindest in den für den Datenschutz relevanten Regelungen nicht mehr anwendbar ist. Damit fällt die Privilegierung des § 15 Abs. 3 TMG weg, die den bisherigen Opt-Out Weg begründet hat.

Ersetzt wird diese Regelung bis zur Wirksamkeit der ePrivacy Verordnung duch den Art. 6 DS-GVO.

Die DSK führt zur zum Tracking Cookie wie folgt aus:

„Es bedarf jedenfalls einer vorherigen Einwilligung beim Einsatz von Tracking- Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und bei der Erstellung von Nutzerprofilen. Das bedeutet, dass eine informierte Einwilligung i. S. d. DSGVO8, in Form einer Erklärung oder sonstigen eindeutig bestätigenden Handlung vor der Datenverarbeitung eingeholt werden muss, d. h. z. B. bevor Cookies platziert werden bzw. auf dem Endgerät des Nutzers gespeicherte Informationen gesammelt werden.“

Vor diesem Hintergrund sind Webseitenbetreiber beim Einsatz von Tracking Cookies gut beraten, auf ein Zustimmung zu setzten.

DS-GVO Cookie, DSK, Einwilligung, Empfehlung, Opt-In

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