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Zur Zeit kursieren Formularvorlagen zur Meldung an eine nicht existente Datenschutz Aufskunftszentrale. Die Meldung an eine solche Stelle ist natürlich nicht erforderliche.

 

Was muss an wen gemeldet werden? 

Nach Art. 37 DS-GVO müssen die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Wir haben für Sie die offiziellen Meldeportale zusammengestellt.

Übersicht der behördlichen Meldeportale