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by Datenschutz Rechtsanwalt

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Third Party Content

23. Januar 2019 Ra. Gönner

Schon seit einiger Zeit weisen wir darauf hin, dass Hinhalte von Drittanbietern nicht ohne Weiteres in Webseiten eingebunden werden dürfen. Unseren Hinweis sehen wir zudem durch unsere Kommunikation mit den Datenschutz-Aufsichtsbehörden bestätigt.

Third Party Content

Unter Third Party Content versteht man Inhalte, die von anderen Servern geladen werden. Häufig werden z.B. Google Fonts oder Adobe Fonts (Schriften), Google Maps und Youtube Videos in Webseiten eingebunden. Diese Inhalte werden von den Servern der jeweiligen Anbietern direkt in Ihre Webseite geladen.

Was ist das Problem an Third Party Conten?

Wenn Third Party Content in einer Webseite angezeigt wird, also z.B. die Google Map, sieht Google mindestens die aufrufende IP Adresse. Google kann dann aber auch andere Google Cookies inklusive personalisierten Cookies wie Google+, Gmail oder ähnliches Lesen. Der Webseiteninhaber kann die Informationen, die Google abrufen kann, nicht steuern und einschränken.

Wie erkenne ich Third Party Content auf meiner Webseite?

Google Maps oder Youtube Inhalte sind einfach zu erkennen, eingebundene Schriften oder gar JavaScript Code sind nur sehr schwer ohne Programmierkenntnisse zu erkennen.

Einige Webseiten und OpenSource Projekte haben sich diesem Problem angenommen:

  • https://privacyscore.org
  • https://webbkoll.dataskydd.net/de

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