Kapitel 5 – Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen § 78 Allgemeine Voraussetzungen § 79 Datenübermittlung bei geeigneten Garantien § 80 Datenübermittlung ohne geeignete Garantien § 81 Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten