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Erwägungsgrund 172

(172) Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 konsultiert und hat am 7. März 2012 [17] eine Stellungnahme abgegeben.

 

[17] ABl. C 192 vom 30.6.2012, S. 7.