- Abschnitt 1 – Allgemeine Pflichten
- Artikel 24 – Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
- Artikel 25 – Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Artikel 26 DS-GVO – Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche
- Artikel 27 – Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
- Artikel 28 – Auftragsverarbeiter
- Artikel 29 – Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- Artikel 30 – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Artikel 31 – Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Abschnitt 2 – Sicherheit personenbezogener Daten
- Abschnitt 3 – Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
- Abschnitt 4 – Datenschutzbeauftragter
- Abschnitt 5 – Verhaltensregeln und Zertifizierung