- Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- Artikel 78 – Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
- Artikel 79 – Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
- Artikel 80 – Vertretung von betroffenen Personen
- Artikel 81 – Aussetzung des Verfahrens
- Artikel 82 – Haftung und Recht auf Schadenersatz
- Artikel 83 – Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
- Artikel 84 – Sanktionen