• DS-GVO
  • BDSG

Webkommentar

by Datenschutz Rechtsanwalt

  • DS-GVO
  • BDSG

Artikel 25 – Günstigere Behandlung und Regressionsverbot

(1)   Die Mitgliedstaaten können unbeschadet der Artikel 22 und Artikel 23 Absatz 2 für die Rechte von Hinweisgebern günstigere Bestimmungen als die in dieser Richtlinie festgelegten Bestimmungen einführen oder beibehalten.

(2)   Die Umsetzung dieser Richtlinie darf unter keinen Umständen als Rechtfertigung dafür dienen, das von den Mitgliedstaaten bereits garantierte Schutzniveau in den von dieser Richtlinie erfassten Bereichen abzusenken.

Themen

  • Empfehlungen

Betreiberangaben

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Search

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

2022 © Webkommentar. All Rights Reserved.

  • deDeutsch
  • enEnglish (Englisch)